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Statement zur Erneuerung der Rottenburger Straße: Rad- und Fußwege

Es gibt diverse Gruppen, die von einer Neugestaltung der oberen Rottenburger Straße betroffen sind, und deren Interessen oft nicht die gleichen sind. Da sind Autofahrer, Radfahrer (schnelle und langsame), Fußgänger, Anwohner. Der Platz ist begrenzt, also muss der Platz geteilt werden. Dabei stellt sich speziell die Frage, ob Radfahrer mit Fußgängern gemischt werden sollen, oder Radfahrer mit Autofahrern, oder beides [1]. Dabei gilt es, die gefühlte Sicherheit von der wirklichen zu unterscheiden. Auch auf zum Beispiel sehbehinderte Fußgänger, für die nahezu lautlose Fahrräder eine Gefahr darstellen, sollte Rücksicht genommen werden. Aus diversen Gesprächen ist mir bekannt, dass sich manche Radfahrer sicherer auf dem Gehweg fühlen, andere jedoch die Straße bevorzugen, ebenfalls aus Sicherheitsgründen. Die Aussage diverser aktueller Studien ist klar, dass Fahrradfahren direkt auf der Straße (eventuell mit eigenem Fahrstreifen) am sichersten ist, sowohl für Radfahrer, als auch für Fußgänger. Bei abgesetzten Radwegen, besonders bei beidseitig befahrenen, ist das Unfallrisiko am größten [Grafik in 2]. Dies zeigt auch wieder exemplarisch der Vorfall an der Industriestraße [3], oder mehrere Unfälle an der Luitpoldstraße in den vergangenen Jahren, die tödlich endeten.

Speziell zur Situation an der Rottenburger Straße:

Da noch nicht viel über die Pläne bekannt ist, entnehme ich aus dem verteilten Flyer „Projekt ,Lindenstraße‘“, dass aktuell ein kombinierter Geh- und Radweg angedacht ist. Zudem ist eine Querungshilfe geplant, also soll ein Zweirichtungsradweg entstehen. Offen ist, ob dieser einseitig, beidseitig oder gar nicht benutzungspflichtig sein soll.

Gegen eine Nutzungspflicht, vor allem beidseitig, spricht, dass die notwendigen Voraussetzungen für eine Benutzungspflicht [4] vermutlich nicht gegeben sind, und zudem eine solche möglichst vermieden werden sollte [5]. Somit wäre ein für den Radverkehr beidseitig freigegebener Gehweg am wahrscheinlichsten.

Gegen eine beidseitige Nutzung, sowohl mit Benutzungspflicht als auch ohne, spricht die geringe Breite, sowie Sicherheitsaspekte bei Einmündungen [2, 5]. Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern wären sehr wahrscheinlich.

Wird ein nur einseitig nutzbarer Radweg gebaut, ist man in die andere Richtung weiterhin auf die Fahrbahn angewiesen, was ebenfalls nicht optimal ist.

Im Anbetracht des Verkehrsaufkommens sowie der Platzverhältnisse wäre eine Führung des gesamten Radverkehrs direkt auf der Straße am sichersten, sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer. Da dies dem subjektiven Sicherheitsempfinden mancher Radfahrer wiederspricht, wäre möglicherweise eine Lösung mit beidseitigem Schutzstreifen sinnvoll [6-9]. Diese können bei Bedarf mit einer Nutzungserlaubnis des Gehwegs für Radfahrer kombiniert werden, um eine Alternative für unsichere Radfahrer anzubieten, zumindest einseitig. Andererseits würde dies wiederum den Platz der Fußgänger einschränken.

Für Schutzstreifen ist eine Mindestbreite der Fahrbahn von 7 m nötig. Diese ist an einem Großteil der relevanten Strecke vorhanden. An schmäleren Stellen ist zumindest ein einseitiger Schutzstreifen möglich. So könnte man zum Beispiel marktauswärts auf einen Schutzstreifen verzichten, wenn dieser nach der Kreuzung Lindenstraße zuerst noch ein Stück weitergeführt wird, und dadurch Autofahrer auf mögliche Radfahrer aufmerksam gemacht werden.

Eine Verlängerung des Schutzstreifens vor Netto/Eisdiele könnte zudem die Unfallgefahr ausparkender Autos vom Parkstreifen neben der Rottenburger Straße reduzieren.

Ein Schutzstreifen bietet den Vorteil, dass Radfahrer zum einen als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden, und sowohl das Sicherheitsempfinden als auch die objektive Sicherheit der Radfahrer erhöht wird. Andererseits ist der benötigte Platz für andere Verkehrsteilnehmer nicht verloren, da sie zum Beispiel auch von Bussen oder sonstigen Kraftfahrzeugen bei Bedarf genutzt werden kann.

 

[1] https://web.archive.org/web/20150713043948/https://www.adac.de/_mmm/pdf/fv_rad_fahren_alrutz_einsatzbereiche_63107.pdf

[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Kritik_wegen_stark_erh.C3.B6hter_Unfallgefahr

[3] http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Unfall;art67,324895

[4] https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Benutzungspflicht_auf_Anordnung

[5] http://www.geh-recht.de/gemeinsame-Geh-und-Radwege

[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Schutzstreifen

[7] Flyer der Stadt Hamburg zum Thema Radfahr- und Schutzsstreifen

[8] Erklärung von Radfahr- und Schutzsstreifen durch den ADFC

[9] Rechtliche Hintergründe von Schutzsstreifen

 

Dazu passende Zitate:

„Die zuständigen kommunalen Verwaltungen sollten auf das Zeichen 240 StVO (Gemeinsamer Geh- und Radweg) innerorts künftig weitestgehend verzichten.“

„Die Notwendigkeit der Rücksichtnahme ist vielen Radfahrenden nicht bekannt, die aufgrund des Verkehrszeichens mit gleich großen Symbolen auch von einer gleichberechtigten Nutzung ausgehen.“

„Weitere Maßnahmen, wie die Einrichtung von gekennzeichneten Schutzfahrstreifen für Radfahrer auf der Fahrbahn sowie die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Hauptverkehrsstraßen können hilfreich sein die gemeinsame Führung von Geh- und Radwege zu vermeiden.“

„Als Grundprinzip gilt die Benutzung der Fahrbahn. Wenn Sicherheitskriterien dagegen sprechen, soll ein Radweg (ggf. auch auf Fahrbahnniveau, dann als Radfahrstreifen) angelegt werden.“

Quelle: http://www.geh-recht.de/getrennte-geh-und-radwege.html

 

„Die Anordnung einer Radwegbenutzungspflicht darf also nur zur Wahrung oder Erhöhung der Verkehrssicherheit erfolgen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. November 2010[11]) und nicht, damit zum Beispiel Autos unbehindert oder schneller fahren können. Bisher gibt es keine Nachweise, dass die Unfallgefahr auf Radwegen geringer ist als auf Fahrbahnen. Stattdessen gibt es sehr wohl Untersuchungen, die ein erhöhtes Unfallrisiko im Zusammenhang mit der Existenz von Radwegen aufzeigen.“

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage#Kritik_wegen_stark_erh.C3.B6hter_Unfallgefahr

 

Ergolding, den 14.09.2015

Florian Nitsch

 

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