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Gemeinwohlökonomie

Dass der Staat zu allererst der Gemeinschaft dienen soll, war für die Autoren der Bayerischen Verfassung eine Selbstverständlichkeit. Dies ist in zwei Artikeln wiedergegeben:

  • Art. 3 (1) Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl. (2) Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und die kulturelle Überlieferung.
  • Art. 151 (1) Die gesamte wirtschaftliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl, insbesonders der Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins für alle und der allmählichen Erhöhung der Lebenshaltung aller Volksschichten.

Diese Gedanken aufgenommen und in die Praxis umgesetzt hat unter anderem die Gemeinwohlökonomie. Kernstück ist die Erstellung einer Gemeinwohlbilanz. Dies ist auch für Kommunen möglich, und setzt den rein finanziellen Bilanzen ein Maß für das Wohlergehen der Bürger gegenüber. Details können hier nachgelesen werden: 

https://www.ecogood.org/de/unsere-arbeit/gemeinwohl-bilanz/gemeinden/

https://www.kirchanschoering.info/component/phocadownload/category/20-gemeinwohloekonomie.html

https://bayern.ecogood.org/wp-content/uploads/2019/06/20190401_GWOE-Artikel-in-13_RTB_-_EWNB_-_S_67_-_75_-_2019.pdf

Neben der Erstellung einer Gemeinwohlbilanz für die Marktgemeinde, ist zu überlegen, ob Anreize für private Unternehmen geschaffen werden sollen, selbst eine solche Bilanz zu erstellen. Dies kann zum Beispiel geschehen, indem die Gewerbesteuer an die erreichten Punkte in der Bilanz gekoppelt werden. Dies folgt dem Gedanken, dass es finanziell honoriert wird, wenn Firmen der Allgemeinheit einen deutlichen Mehrwert über ihre wirtschaftliche Tätigkeit hinaus bringen.

Ein weiteres Element der Gemeinwohlökonomie ist es, Entscheidungen möglichst transparent dazustellen, und auf alle Betroffenen einzugehen. Dies ist zum Beispiel durch eine Entscheidungsmatrix möglich.

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