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Antrag / Anfrage / Rede

Antrag zum Naturschutzstandard von Solarparks auf städtischem Grund

Elke März-Granda

An den
Stadtrat Landshut
Rathaus
84028 Landshut

Landshut, den 28.08.2019

Antrag zum Naturschutzstandard von Solarparks auf städtischem Grund

1. Die Stadt Landshut überprüft, ob die naturschutzrechtlichen Auflagen, wie beispielsweise Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen, folgender Anlagen eingehalten werde

  • Bebaungsplan Nr. 04-96
  • Bebaungsplan Nr. 04-95
  • Bebaungsplan Nr. 04-90

 

2. Sollten die festgelegten Naturschutzstandards und Grünordnungsmaßnahmen nicht eingehalten werden, wird die Verwaltung gebeten, mit den Betreibern in Kontakt zu treten und auf die Defizite hinzuweisen, damit diese behoben werden können.

3. Es sollte dann sporadisch eine Kontrolle dieser Anlagen erfolgen, ob die Standards auch künftig eingehalten werden.

 

Begründung:

Kürzlich hat der LBV-Kreisverband Landshut die Naturschutzstandards der Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Stadt und im Landkreis Landshut über einen Zeitraum von zwei Jahren untersucht. Laut Kataster sind von den sieben Anlagen drei Anlagen auf dem Stadtgebiet, die die naturschutzrechtlichen Auflagen nicht erfüllen. Beispielsweise wird gemulcht, obwohl dies in der Regel laut Bebauungsplan verboten ist. Auch wenn es zu begrüßen ist, dass die Solarparks erneuerbare Energien erzeugen, sollten dennoch der Natur- und Artenschutz bei dem Betrieb der Anlagen Beachtung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Elke März-Granda

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