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ödp unterstütz Mindestlohn |
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ödp-Kreisverband unterstützt Mindestlohn-Volksbegehren des DGB „Wer arbeitet, soll auch seine Familie ernähren können!“ Die Kreisvorstandschaft der ödp Landshut beschloss bei Ihrer Sitzung am vergangenen Montag das vom Deutschen Gewerkschaftsbund gestartete Volksbegehren „Mindestlohn jetzt“ zu unterstützen. „Wer Ja zur Bayerischen Verfassung sagt, sollte auch das Mindestlohn-Volksbegehren unterstützen“ fordert der ödp-Kreisvorsitzende Lorenz Heilmeier. Er informierte, dass die Forderung nach Mindestlöhnen bereits seit 1946 in der Bayerischen Verfassung stehe. „Wer arbeitet soll auch seine Familie ernähren können“, machte er die Position der ödp deutlich. Die Initiatoren des Volksbegehrens schlagen einen beim Bayerischen Arbeitsministerium gebildeten Ausschuss vor, dem sowohl Vertreter der Arbeitgeber wie auch der Arbeitnehmer angehören sollen. Dieser Ausschuss soll jährlich die Mindestlöhne festsetzen. Als Grundlage sieht die Initiative den Artikel 169 der Bayerischen Verfassung, in dem es heißt, dass für jeden Berufszweig Mindestlöhne festgelegt werden können, die es den Arbeitenden ermöglichen, die Mindestlebenshaltung für sich und die Familie zu ermöglichen. „Für dieses Volksbegehren zu sein, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Was die bayerischen Gewerkschaften mit dem Volksbegehren anpacken wollen, deckt sich mit unserem Landtagswahlprogramm“, verspricht der Landshuter Landtagskandidat Dr. Christian Thurmaier das Volksbegehren nach Kräften zu unterstützen. Auch er habe die Position, dass der, der arbeitet nicht unter dem Existenzminimum liegen dürfe.
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