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Antrag / Anfrage / Rede

Rechtswidrige Baumfällungen auf einem Grundstück zwischen Pressgasse und Neue Bergstraße am Hofberg

Antrag:

Die Verwaltung berichtet dem Stadtrat:

1. Welche geschützten Bäume wurden trotz Verbot gefällt?
2. Welche Konsequenzen zieht die Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer und
gegenüber der ausführenden Firma?
3. Welche Bußgelder werden in welcher Höhe verhängt?
4. Welche Konsequenzen haben die rechtswidrigen Handlungen auf die künftige Bebauung des Grundstücks?
5. Welche Ersatzpflanzungen werden innerhalb welchen Zeitraumes angeordnet?

Begründung:

Aufgrund von Anwohnerhinweisen zu unerlaubten Baumfällungen am 5. November wurde die Untere Naturschutzbehörde tätig und schickte einen Mitarbeiter vor Ort. Obwohl dieser Mitarbeiter die ausführende Firma darauf hinwies, dass keine Befreiung von der Baumschutzverordnung vorliegt und die Fällungen nicht genehmigt sind, wurden von der Firma vorsätzlich alle geschützten Bäume auf dem Grundstück gefällt. Dieses rechtswidrige und absolut dreiste Verhalten darf nicht Schule machen. Deshalb sollte die Stadtverwaltung in diesem Fall die maximale Bußgeldhöhe festsetzen.

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